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Satzungsergänzung zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Die folgenden Punkte stellen die Regelungen
zum Datenschutz bzw. zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der
Vereinsmitglieder dar: 1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten
seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte
oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter
Form. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende
Mitgliederdaten: Mitgliedsnummer, Name und Anschrift,
Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie
E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Funktion(en) und
Aufgabe(n) bzw. Abteilungszugehörigkeit(en) im Verein. 2) Die in 1) genannten Daten sind Pflichtdaten;
eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese
Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. 3) Verantwortlich für die Datenverarbeitung
sind:
-
der 1.
Vorsitzende, Herbert Nowak,
-
der 2.
Vorsitzende, Johann Wesner
-
die
Vereinssekretärin, Britta Demir Aufgrund des §38 DBSG ist der Verein nicht
verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da die
ehrenamtlichen Mitarbeiter des TG Bessungen, welche mit
automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt
sind, die Zahl 10 nicht übersteigt. 4) Der Datenschutzansprechpartner des Vereins
ist Herr Herbert Nowak
(1. Vorsitzender); Vertreter ist Herr Johann Wesner (2.
Vorsitzender) (datenschutz@tgb-darmstadt.de). 5) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder
werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten
Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur
Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art.
6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). 6) Als Mitglied des Landessportbundes Hessen
e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten dorthin:
Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes. 7) Dachverbände, bei denen ein Verein Mitglied
ist, sind im Verhältnis zu seinen Mitgliedern datenschutzrechtliche
Dritte. Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder dürfen an
andere Vereine im Rahmen der Erforderlichkeit nur übermittelt
werden, soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des
übermittelnden Vereins oder um die Ziele des anderen Vereins zu
verwirklichen, etwa bei der überregionalen Organisation eines
Turniers, und sofern keine Interessen oder Grundrechte und
-freiheiten der betroffenen Person überwiegen (Art. 6 Abs 1 b) und
f) DS-GVO) Die Übermittlung dieser Daten ist
erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am
Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen
können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und Lizenzen. 8) Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen
Veranstaltungen (z.B. Sportwettkämpfe, Mitgliederversammlungen)
veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner
Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und
Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien (DS-GVO
Art. 6 Abs. 1 f). Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten
umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in abgekürzter Form),
Vereins-/Abteilungszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein
sowie – falls erforderlich oder zwangsläufig mit einer
Wettkampfteilnahme verbunden – Altersklasse oder Teamjahrgang.
9) In seinen Vereinsveröffentlichungen sowie auf
seiner Homepage berichtet der Verein auch über Jubiläen, Ehrungen
(z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie
Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern
und höchstens folgende personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und
deren Dauer, aktuelle und frühere Funktionen im Verein und – soweit
erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der
Verein – unter Meldung von Name, aktuelle und frühere Funktionen im
Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer –
auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien
übermitteln (DS-GVO Art. 6 Abs. 1 f). Im Hinblick auf Jubiläen,
Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit
gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von Fotos
sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne
Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch bis 4 Wochen vor dem
Ereignis ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung.
Bei späterem Widerspruch sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr
benötigt werden und keine gesetzlichen, entfernt der Verein Daten
und Fotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und
verzichtet auf künftige Veröffentlichungen / Übermittlungen in
diesem Bereich. Nach Art. 6Abs. 1 f) DS-GVO kann der Verein
Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern
(z.B. von Gästen) erheben, soweit dies zur Wahrnehmung
berechtigter Interessen des Vereins erforderlich ist und sofern
nicht die Interessen der Grundrechte und -freiheiten der betroffenen
Person überwiegen. 10) Mitgliederlisten werden nur
aufgabenspezifisch und auszugsweise als Datei an
Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre (z.B. Trainer) und
Mitglieder (z.B. Mannschaftsführer) herausgegeben, soweit deren
Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme
erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste
zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B.
Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei
der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung
ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu
anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald
deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht
werden. 11) Mitgliedsdaten werden nicht auf Datenträgern
oder Servern von Dritten (z.B. Cloud-Diensten) gespeichert. Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr
nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die
Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine
gesetzlichen, vertraglichen oder
satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen
entfernt der Verein Daten und Fotos des widersprechenden Mitglieds
von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen /
Übermittlungen in diesem Bereich. 13) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre
gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf
Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO),
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen
die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in
(3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. 14) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur
Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich,
schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist
beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die
Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit
widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich an die
Geschäftsstelle mitgeteilt oder per E-Mail (datenschutz@tgb-darmstadt.de)
gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. 15) Den Mitgliedern steht das Recht zur
Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 GS-DVO). Zuständige
Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische
Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.
Vereinsordnung der TG Bessungen 1865 Diese
ergänzende Regelung ist als Vertragsverhältnis zwischen den
Mitgliedern und dem Verein anzusehen, dessen Inhalt im Wesentlichen
durch die Vereinssatzung vorgegeben wird.
Datenschutz im Verein:
Nach Artikel 13 und 14 EU-DS-GVO wird das Vereinsmitglied auf
folgende Information hingewiesen.
1.
Namen und
Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner
Vertreter:
2.
Jedes
Mitglied erteilt die Einwilligung der Datenverarbeitung freiwillig
und kann diese jederzeit ganz oder teilweise per Mail an
herbert_nowak@web.de
widerrufen.
3.
Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden:
4.
Rechtsgrundlagen, aufgrund derer die Verarbeitung erfolgt:
5.
Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen
Daten:
Datenübermittlung an Dachverbände und andere Vereine:
Informationen über Vereinsmitglieder (z.B. Spielergebnisse und
persönliche Leistungen, Mannschaftsaufstellungen, Ranglisten etc.)
oder Dritte (z.B. Spielergebnisse externer Teilnehmer an einem
Wettkampf) können ausnahmsweise auch ohne Einwilligung kurzzeitig
ins Internet gestellt oder in der Presse veröffentlicht werden, wenn
die Betroffenen darüber informiert sind und keine schutzwürdigen
Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Veröffentlichung
im Einzelfall überwiegen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1
lit f) DS-GVO.
6.
Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils
genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
- Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
- Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu
können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung
bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
hierdurch berührt wird.
7.
Zusendung von Vereinsangeboten: |